LEISTUNGSSTARKER UND SOZIALER PARTNER DER WIRTSCHAFT

Das Pixelwerk ist ein Angebot der EVIM Reha-Werkstatt und gehört zur EVIM Teilhabe. 130 qualifizierte Menschen mit Behinderungen setzen Kundenwünsche im Bereich Erfassung und Digitalisierung von Daten sowie EDV- und Bürodienstleistungen zuverlässig um, begleitet von EVIM Fachpersonal. Als professioneller Dienstleister und Produzent haben wir seit vielen Jahren einen festen Platz in der regionalen Wirtschaft.

Stellenangebote

Für den Betriebsbereich Pixelwerk sowie für andere Aufgabengebiete der EVIM Reha-Werkstatt suchen wir an unseren vier Standorten im Raum Wiesbaden Fach- und Hilfskräfte zur Verstärkung und zum weiteren Ausbau des Teams.

Aktuelle Stellenangebote der EVIM Teilhabe

Video-Portrait

Die Reha-Werkstatt ist ein leistungsstarker Partner der Wirtschaft. Sie bietet mehr als 400 Menschen mit psychischer Erkrankung berufliche Teilhabe und eine qualifizierte Beschäftigung, die auf ihre Fähigkeiten abgestimmt ist.

Weitere Infos zur Reha-Werkstatt auf evim.de 

AUF UNSEREN SERVICE KÖNNEN SIE ZÄHLEN

Ihre Daten, Dokumente und Medien sind bei uns in guten Händen: Mit modernster Technologie erstellen wir sorgfältig, schnell und flexibel digitale Kopien Ihrer wertvollen Originale in bester Qualität. Die aktuelle Preisliste finden Sie hier als PDF zum Download

Unser begleitendes Fachpersonal verfügt über Ausbildungs- und Studienabschlüsse in den Bereichen Handwerk, Technik und EDV. Mit modernster Ausstattung und laufenden Weiterbildungen unserer Mitarbeitenden genügen wir höchsten Ansprüchen. Hochwertig ausgestattete Arbeitsplätze ermöglichen Produktionsbedingungen nah am ersten Arbeitsmarkt. Unser Programm zur beruflichen Fort- und Weiterbildung und individuellen Bildung fördert die Fachlichkeit der Mitarbeiter und stärkt das Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. Damit sind wir in der Lage, schnell, zuverlässig und in hoher Qualität für unsere Kunden zu produzieren und Dienstleistungen zu erbringen.

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), § 71: „Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ... haben auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen...”

Gemäß SGB IX § 77 müssen Sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn Sie keine oder zu wenig Schwerbehinderte beschäftigen. Ab 2016 beträgt diese pro Monat:

  • 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 %
  • 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 %
  • 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote unter 2 %

Alle unsere Werkstätten sind anerkannte Einrichtungen im Sinne des § 142 SGB IX. Deshalb dürfen Sie 50 Prozent unserer Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Beispiel

Sie beschäftigen 100 Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen, davon sind zwei schwerbehindert. Die Beschäftigungsquote beträgt 2 Prozent. Für die drei unbesetzten Pflichtplätze müssen Sie monatlich 600 Euro Ausgleichsabgabe zahlen (3 x 200 Euro).

Im Jahr sind das 7.200 Euro.

Sie vergeben einen Auftrag an die EVIM Werkstätten als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. In unserer Rechnung sind anrechenbare Lohnkosten in Höhe von 14.400 Euro enthalten. Sie können davon 50 Prozent, also 7.200 Euro, auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Das heißt: Ein Jahr lang müssen Sie keine Ausgleichsabgabe bezahlen.

Als Unternehmen, das ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient, können wir Leistungen entsprechend den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG mit ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent anbieten. Dies betrifft u. a. die Umsätze von Werkstätten für behinderte Menschen wie die EVIM Reha-Werkstatt

Mit unseren Leistungen richten wir uns ganz nach Ihren Anforderungen und Wünschen: Während des gesamten Arbeitsprozesses – von der Datenübernahme bis zur Übermittlung der digitalen Ergebnisse – geht unser flexibel arbeitendes Team individuell auf Sie ein. Als Teil der EVIM Reha-Werkstatt können wir selbst kurzfristige und große Aufträge schnell und zuverlässig bearbeiten.

Kontaktieren Sie uns. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Durch unser internes Qualitätsmanagement überprüfen und optimieren wir ständig die Arbeitsprozesse und Ergebnisse. Die Werkstätten sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen mbH.

Unsere Kolleginnen und Kollegen mit psychischen Erkrankungen fördern und unterstützen wir entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen. Mit regelmäßigen Weiterbildungen und Praktika machen wir sie fit für den ersten Arbeitsmarkt und begleiten sie auf ihrem Weg. Kurse zur persönlichen Entwicklung stärken ihr Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. So ist unsere Werkstatt ein Sprungbrett für eine berufliche Zukunft in anderen Betrieben der Region.

  • RAD18 (alle Leistungen)
    Im Rad 18
    65197 Wiesbaden
  • ESCAN (Scannen)
    Adalbert-Stifter-Str. 15
    65375 Oestrich-Winkel
  • EKOM (Scannen, EDV-Büroservices)
    Schulstraße 49
    65795 Hattersheim
  • Auf der Au (Scannen, EDV-Büroservices)
    Auf der Au 24
    65510 Idstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH, Reha-Werkstatt als PDF zum Download

UNSERE KUNDEN

„Die EVIM-Werkstätten sind für uns eine große Unterstützung bei der Einführung der elektronischen Kreditakte und der dafür notwendigen Digitalisierung der Akten. Neben der hohen Qualität des Ergebnisses und einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis haben wir vor allem die Zuverlässigkeit und Flexibilität von EVIM schätzen gelernt.“

Dominik Albrecht (Aareal Bank, IT & Organisation Services)

Die EVIM Reha-Werkstatt wickelt für das Hessische Kultusministerium die gesamte Logistik für das Publikationsmanagement ab. Kostenfreie und kostenpflichtige Publikationen werden eingelagert, verwaltet und an Kunden in ganz Deutschland verschickt.